
Vorgabe:
Der Trennsteg muss erkennbar sein (mindestens 0,1 mm) und kann maximal bis zur Kontaktmaterialdicke lang sein. Die Länge darf 0,5 mm nicht überschreiten.
Der Trennsteg darf weder Verbogen noch deformiert sein.
Bei der Verarbeitung von Einzeladerabdichtungen (Seal) darf der Trennsteg (12) eine maximale Länge von 0,3 mm nicht überschreiten und die Einzeladerabdichtungen (Seal) nicht beschädigen.
Der Trennsteg (10 + 12) und der Grat (11 + 13) am Trennsteg dürfen die Montage des Kontaktes in Steckergehäuse oder in entsprechende Gegenkontakte weder behindern noch beeinflussen.

Volker Kratt
